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   LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 Sa 473/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43482
LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 Sa 473/15 (https://dejure.org/2015,43482)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.11.2015 - 16 Sa 473/15 (https://dejure.org/2015,43482)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. November 2015 - 16 Sa 473/15 (https://dejure.org/2015,43482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsbedingtes Unvermögen zur weiteren Ausübung der bisherigen Tätigkeit - Anspruch auf anderen behinderungsgerechten Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX
    Anspruch eines schwerbehinderten Mitarbeiters auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung: Anspruch auf Beförderung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung und blockierte Personalpolitik - Auflösung im Doppelpass von individuellem Anspruch und kollektivrechtlichen Instrumenten

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung und blockierte Personalpolitik - Auflösung im Doppelpass von individuellem Anspruch und kollektivrechtlichen Instrumenten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 Sa 473/15
    Kommt eine solche anderweitige Beschäftigung in Betracht, ist der Arbeitgeber gleichwohl dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar ist, § 81 Abs. 4 S. 3 SGB IX (Bundesarbeitsgericht 10. Mai 2005 -9 AZR 230/04- Rn. 36, 37).

    Das schließt eine Beförderung aber auch nicht aus (Bundesarbeitsgericht 10. Mai 2005 -9 AZR 230/04- Rn. 52; Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 5. Januar 2008 -9 Sa 991/07- Rn. 50).

    Der Kläger kann nicht die Verurteilung der Beklagten zur Annahme des Angebots des Klägers für eine Beschäftigung als Qualitätsvorausplaner verlangen, da der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung eine vorherige Vertragsänderung nicht voraussetzt (Bundesarbeitsgericht 10. Mai 2005 -9 AZR 230/04- Rn. 36).

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2008 - 9 Sa 991/07

    Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen, Präventionsverfahren,

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 Sa 473/15
    Das schließt eine Beförderung aber auch nicht aus (Bundesarbeitsgericht 10. Mai 2005 -9 AZR 230/04- Rn. 52; Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 5. Januar 2008 -9 Sa 991/07- Rn. 50).
  • ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Nicht wieder gutzumachen - aber vielleicht doch ein Auftrag zur Neubesinnung - bliebe jedoch in der Tat der Zeitverlust in der Problembewältigung, der letztlich alle Beteiligten im Zeichen auch hier (wohl) unnötig "blockierter Personalpolitik" (Kohte/Liebsch 160S. Wolfhard Kohte/Matthias Liebsch, Anm. LAG Frankfurt [2.11.2015 - 16 Sa 473/15] jurisPR-ArbR 11 Anm. 1 [D.]: "Der Sachverhalt war typisch für eine blockierte Personalpolitik. Kurz vor dem 50. Geburtstag des Klägers trat nach einer Beschäftigung von mehr als 20 Jahren eine intensive Arbeitsunfähigkeit auf; auch nach deren Ende erfolgte ein Stillstand von mehr als zwölf Monaten, der erst durch die Klage beendet werden konnte. Eine solche Arbeitsunfähigkeit ist nicht überraschend, so dass eine mittelfristige Personalpolitik rechtzeitig passende Arbeitsplätze und die erforderliche Weiterbildung zu gewährleisten hat (...).

    In Zukunft verlangt außerdem die seit Jahresanfang geltende Norm des § 44 Abs. 4 SGB V von den Krankenkassen eine zusätzliche Förderung der betrieblichen Eingliederung, um einen solchen Stillstand, wie er im vorliegenden Fall aufgetreten war, zu verhindern (...)".S. Wolfhard Kohte/Matthias Liebsch, Anm. LAG Frankfurt [2.11.2015 - 16 Sa 473/15] jurisPR-ArbR 11 Anm. 1 [D.]: "Der Sachverhalt war typisch für eine blockierte Personalpolitik.

    160) S. Wolfhard Kohte/Matthias Liebsch, Anm. LAG Frankfurt [2.11.2015 - 16 Sa 473/15] jurisPR-ArbR 11 Anm. 1 [D.]: "Der Sachverhalt war typisch für eine blockierte Personalpolitik.

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